Verwaltung des Gemeinschafteigentums
Allgemein noch die Darstellung der Verwaltungszuständigkeiten, die sich jeder Kaufinteressent für Wohnungseigentum oder Teileigentum verdeutlichen sollte. Auch ist es ratsam, sich über Gesamtgrundstück und Finanzlage der jeweiligen Eigentümergemeinschaft Kenntnis zu verschaffen.
Die jährliche Betreuung der einzelnen Gemeinschaften durch ihren Eigentumsverwalter bezieht sich nicht nur auf
- die Durchführung der jährlichen Eigentümerversammlung,
- die Erstellung von Wirtschaftsplänen und
- die jährliche Jahresabrechnung sowie
- die fälligen Ortstermine und Rechnungs- sowie Belegprüfungstermine.
Vielmehr sind auch die täglichen Anforderungen gewissenhaft zu erfüllen:
- telefonische Erreichbarkeit,
- Kontrolle der tätigen Hausmeisterfirmen (wenn notwendig),
- Lohnsteuer- und Sozialabgabenverpflichtungen bei angestellten Hausmeistern oder Reinigungskräften einhalten,
- Verwaltung der fremden Geldmittel, getrennt für jede Gemeinschaft, und
- Verfolgen der Zahlungsverpflichtungen der einzelnen Miteigentümer gegenüber Ihrer Eigentümergemeinschaft und gegebenenfalls anwaltliches Einfordern bei säumigen Wohngeldzahlern.